Ombudsmann der privaten Banken

Beschwerde-Check

  • Ist der Ombudsmann der privaten Banken zuständig für Ihr Anliegen?
  • Ist Ihre Beschwerde zulässig?

Unser interaktiver Check bietet Ihnen Hilfestellung zur Überprüfung dieser Fragen.

Zuständigkeit
Der Ombudsmann der privaten Banken ist nur für die Banken zuständig, die dem Bundesverband deutscher Banken angehören und sich dem Verfahren angeschlossen haben. Beschwerden, die Sparkassen, Genossenschaftsbanken und öffentliche Banken (Landesbanken, Girozentralen) betreffen, können nicht bearbeitet werden.

Bevor Sie mit dem Online-Check beginnen prüfen Sie bitte zunächst, ob sich Ihre Bank auf dieser Liste befindet:

Angeschlossene Banken [PDF - 76 KB]

Zum Check