Ombudsmann der privaten Banken
Beschwerde-Check
- Ist der Ombudsmann der privaten Banken
zuständig für Ihr Anliegen?
- Ist Ihre Beschwerde zulässig?
Unser interaktiver Check bietet Ihnen Hilfestellung zur Überprüfung
dieser Fragen.
Zuständigkeit
Der Ombudsmann der privaten Banken ist nur für die Banken zuständig,
die dem Bundesverband deutscher Banken angehören und sich dem Verfahren
angeschlossen haben. Beschwerden, die Sparkassen, Genossenschaftsbanken
und öffentliche Banken (Landesbanken, Girozentralen)
betreffen, können nicht bearbeitet werden.
Bevor
Sie mit dem Online-Check beginnen prüfen Sie bitte zunächst,
ob sich Ihre Bank auf dieser Liste befindet:
Angeschlossene
Banken [PDF - 76 KB]
Zum
Check |